6 Schritte zur

Partnerschaft

Sechs

Phasen

1

Kontaktaufnahme zwischen Ihrem Unternehmen und der BWK

Die Kontaktaufnahme dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen. In einem Erstgespräch stellen sich das Unternehmen und die BWK gegenseitig vor und erläutern, welche Ziele und Erwartungen beide Seiten haben. Ebenfalls werden erste Informationen über Markt, Wettbewerbsstruktur, Ihr Unternehmen und die Produkte ausgetauscht. Zum Ende des Gesprächs wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.

2

Kurze Unternehmens- und Marktanalyse durch die BWK

(Pre-Due-Diligence-Prüfung)

In dieser Phase verschaffen wir uns einen Überblick über das Unternehmen und über den Markt, in dem Sie tätig sind. Hierbei werten wir die Unterlagen, die Sie uns bei der Kontaktaufnahme übergeben haben, aus. Zudem führen wir eine Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation durch.

3

Einigung und abgabe einer Absichtserklärung

(Letter of Intent - LoI)

Führt die kurze Pre-Due-Diligence-Prüfung zu einem positiven Ergebnis, erstellen wir ein individuelles Beteiligungs- und Finanzierungskonzept, das wir ausführlich mit Ihnen diskutieren. Gemeinsam mit diesem abgestimmten Beteiligungsmodell und einem ermittelten Unternehmenswert wird die BWK ein indikatives Angebot abgeben. Auf Basis dieses Angebots werden wir uns gemeinsam auf die Rahmenbedingungen, die Beteiligungsquote und andere Eckpunkte des geplanten Transaktionsprozesses verständigen. Das ist die Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit, die in einer Absichtserklärung (sog. LoI) festgehalten wird. Nach Abschluss eines Lol treffen wir für den weiteren Prozessablauf eine Exklusivitätsvereinbarung.

4

Detailprüfung des Unternehmens

(Due Diligence)

Nach Unterzeichnung des LoI beginnt die Due Diligence Ihres Unternehmens. Diese wird neben von uns beauftragten Beratern auch durch eigene BWK-Mitarbeiter vor Ort durchgeführt, die sich auch wichtige Standorte im In- und Ausland anschauen. Die Due Diligence ermöglicht uns, ein genaues Bild Ihres Unternehmens zu gewinnen.

5

Vertragsgestaltung und Gremienzustimmung

Die Grundlage der Vertragsgestaltung bilden die im LoI getroffenen Vereinbarungen. Weiter fließen die in der Due Diligence erhaltenen Informationen in das zu verhandelnde Vertragswerk mit ein. Bereits während der Vertragsverhandlungen erarbeiten wir die Vorlagen für unser Aufsichtsgremium, um eine zügige Genehmigung durch das BWK-Entscheidungsgremium gewährleisten zu können.

6

Vertragsabschluß und Beginn der Partnerschaft

Nach Unterzeichnung der Beteiligungsverträge wollen wir das partnerschaftliche Verhältnis weiter pflegen und ausbauen. Dabei greifen wir nicht in die operative Geschäftsführung ein, sondern stehen mit unseren Erfahrungen und unseren Netzwerken zur Verfügung. Um dies verwirklichen zu können, wird ein aktienrechtlich geprägter Beirat installiert, in dem mindestens ein BWK-Vertreter einen Sitz inne hat. Dieses Mandat wird immer von einem Mitglied der BWK-Geschäftsführung/-leitung wahrgenommen.
Auch außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen wollen wir mit Ihnen im Dialog bleiben.