„Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss arbeiten wir klar und direkt – kein unnötiger Papierkram.“
Die BWK hat ihren Beteiligungsprozess über 35 Jahre kontinuierlich verbessert. Das Ergebnis: sechs klar definierte Phasen, die für beide Seiten Planbarkeit und Verlässlichkeit schaffen.
Im Mittelpunkt steht immer das gegenseitige Kennenlernen – denn eine Beteiligung ist keine Transaktion, sondern der Beginn einer Partnerschaft.

Die Kontaktaufnahme dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen. In einem Erstgespräch stellen sich das Unternehmen und die BWK gegenseitig vor und erläutern, welche Ziele und Erwartungen beide Seiten haben. Ebenfalls werden erste Informationen über Markt, Wettbewerbsstruktur, Ihr Unternehmen und die Produkte ausgetauscht. Zum Ende des Gesprächs wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.
In dieser Phase verschaffen wir uns einen Überblick über das Unternehmen und über den Markt, in dem Sie tätig sind. Hierbei werten wir die Unterlagen, die Sie uns bei der Kontaktaufnahme übergeben haben, aus. Zudem führen wir eine Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation durch.
Führt die kurze Pre-Due-Diligence-Prüfung zu einem positiven Ergebnis, erstellen wir ein individuelles Beteiligungs- und Finanzierungskonzept, das wir ausführlich mit Ihnen diskutieren. Gemeinsam mit diesem abgestimmten Beteiligungsmodell und einem ermittelten Unternehmenswert wird die BWK ein indikatives Angebot abgeben. Auf Basis dieses Angebots werden wir uns gemeinsam auf die Rahmenbedingungen, die Beteiligungsquote und andere Eckpunkte des geplanten Transaktionsprozesses verständigen.
Das ist die Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit, die in einer Absichtserklärung (LoI) festgehalten wird. Nach Abschluss eines LoI treffen wir für den weiteren Prozessablauf eine Exklusivitätsvereinbarung.
Nach Unterzeichnung des LoI beginnt die Due Diligence Ihres Unternehmens. Diese wird neben von uns beauftragten Beratern auch durch eigene BWK-Mitarbeiter vor Ort durchgeführt, die sich auch wichtige Standorte im In- und Ausland anschauen. Die Due Diligence ermöglicht uns, ein genaues Bild Ihres Unternehmens zu gewinnen.
Die Grundlage der Vertragsgestaltung bilden die im LoI getroffenen Vereinbarungen. Weiter fließen die in der Due Diligence erhaltenen Informationen in das zu verhandelnde Vertragswerk ein. Bereits während der Vertragsverhandlungen erarbeiten wir die Vorlagen für unser Aufsichtsgremium, um eine zügige Genehmigung durch das BWK-Entscheidungsgremium gewährleisten zu können.
Nach Unterzeichnung der Beteiligungsverträge wollen wir das partnerschaftliche Verhältnis weiter pflegen und ausbauen. Dabei greifen wir nicht in die operative Geschäftsführung ein, sondern stehen mit unserer Erfahrung, Marktexpertise und Fachleuten aus unserem Netzwerk zur Verfügung.
Um dies zu verwirklichen, wird ein aktienrechtlich geprägter Beirat installiert, in dem mindestens ein BWK-Vertreter einen Sitz inne hat. Dieses Mandat wird immer von einem Mitglied der BWK-Geschäftsführung/-leitung wahrgenommen. Auch außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen wollen wir mit Ihnen im Dialog bleiben.
Die Beteiligung ist kein Ende des Prozesses – sondern der Beginn einer echten Partnerschaft. Wir begleiten Sie aktiv, ohne in das operative Tagesgeschäft einzugreifen.
Unsere Erfahrung aus mehr als 70 Beteiligungen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – als Sparringspartner, Netzwerk und Know-how-Träger.